Orientierungsdaten
Das Ministerium gibt jedes Jahr durch Runderlass Orientierungsdaten für die Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände bekannt. Die Orientierungsdaten geben Empfehlungen und helfen bei der örtlichen Ergebnis- und Finanzplanung der kommenden Jahre.
Gemeinden sind verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen. Der jeweilige Planungszeitraum bezieht sich auf das Haushaltsplanjahr und die drei folgenden Jahre. Bei der Aufstellung und Fortschreibung der Ergebnis- und Finanzplanung sollen die vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung bekannt gegebenen Orientierungsdaten berücksichtigt werden (§ 6 KomHVO NRW).
Hinweise zu den Grundlagen der Orientierungsdaten 2026 - 2029
Der aktuelle Orientierungsdatenerlass für die Jahre 2026 - 2029 vom 25. August 2025 beruht auf der Steuerschätzung von Mai 2025 und berücksichtigt die Entwicklungen des Landeshaushaltes sowie des Kommunalen Finanzausgleichs.“
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