Digitalisierung

Ministerin Scharrenbach: Weniger digitales Klein-Klein, mehr Service für Bürgerinnen und Bürger: Nordrhein-Westfalen setzt zukünftig auf Nutzerkonto des Bundes

03.02.2023

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit: 

Um die Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen weiter voranzutreiben, wird sich Nordrhein-Westfalen an das Nutzerkonto des Bundes (BundID) anschließen. Ob Führerscheinantrag, BAföG oder Elterngeld: Über den zentralen Dienst des Bundes können Bürgerinnen und Bürger ihre gewünschte Verwaltungsleistung einfach und sicher von zu Hause beantragen. Einmal mit einem Nutzerkonto registriert, können sich Bürgerinnen und Bürger künftig digital gegenüber Behörden bundesweit ausweisen. Zukünftig soll dies auch für noch mehr Verwaltungsleistungen in Nordrhein-Westfalen gelten.

„Digital denken heißt, vernetzt zu handeln. Um Nordrhein-Westfalen und Deutschland auf ein neues Level bei der Digitalisierung zu heben, brauchen wir kein ‚Klein-Klein‘, sondern ein Gesamtkonzept. Aus diesem Grund wird sich Nordrhein-Westfalen an das Nutzerkonto des Bundes anschließen und verzichtet auf eine Fortentwicklung des ‚Servicekonto.NRW‘. Bürgerinnen und Bürger können künftig mit einem Konto bei Nutzerkonto Bund übergreifend Leistungen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen, des Landes und des Bundes sowie der Behörden außerhalb von Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen. Damit setzt Nordrhein-Westfalen bereits jetzt um, was mit der laufenden Reform des Onlinezugangsgesetzes angestrebt wird. Erhebliche Vereinfachungen ergeben sich zudem dadurch, dass mit dem Nutzerkonto des Bundes auch die Möglichkeit für die Behörden besteht, Bescheide und Schreiben der Verwaltungen rechtssicher elektronisch zu übermitteln. Das beschleunigt die Prozesse und bringt für alle Beteiligten einen echten Mehrwert“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Mit Nordrhein-Westfalen wechselt das bevölkerungsreichste Land zur BundID. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Konsolidierung und spiegelt die enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wider. Für das Vertrauen in die BundID danke ich Nordrhein-Westfalen“, sagt Staatssekretär Dr. Markus Richter, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik (CIO).

Bereits seit Beginn 2023 ist die Anmeldung mit dem Nutzerkonto des Bundes auf der zentralen Internet-Plattform des Landes möglich, auf der die elektronischen Antragsmöglichkeiten der Landesverwaltung angeboten werden. Die Umstellung der weiteren Plattformen des Landes soll in Kürze erfolgen. Damit setze die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein deutliches Zeichen für mehr Standardisierung im Bereich der Digitalisierung.

„Die bisherige Praxis, in jedem Bundesland ein eigenes Nutzerkonto vorzuhalten, ist weder nutzerfreundlich noch wirtschaftlich und auch technologisch keinesfalls sinnvoll. Die Digitalisierung muss den Bürgerinnen und Bürgern dienen. Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Mit dem Anschluss an das Nutzerkonto des Bundes gehen wir genau in diese Richtung“, erläutert Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Von der Nutzung eines bundesweit einheitlichen Nutzerkontos profitieren neben Bürgerinnen und Bürgern auch die Hersteller der Fachverfahren der Verwaltung, weil sie künftig nur noch eine Schnittstelle zu den Nutzerkonten bedienen müssen“, sagt Dr. Oliver Heidinger, Präsident des zentralen IT-Dienstleisters der Landesverwaltung, IT.NRW.

Hintergrund: Nutzerkonto des Bundes (BundID)

  • Das Nutzerkonto Bund (BundID) ist ein Online-Dienst, der im Jahr 2019 online gegangen ist. Bürgerinnen und Bürger können freiwillig ein Konto eröffnen, mit dem sie sich gegenüber allen im Portalverbund registrierten Verwaltungsangeboten identifizieren können. Dabei werden alle in Deutschland eingesetzten Vertrauensniveaus der Identifizierung unterstützt.
     
  • Die Identifizierung und Anmeldung ist mit Benutzername und Passwort, dem ELSTER-Zertifikat für natürliche Personen oder dem Online-Ausweis möglich. Der Anmeldeprozess für BundID erfolgt nach den Vorgaben der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung).
     
  • Das Postfach der BundID ermöglicht eine sichere Kommunikation zwischen Öffentlicher Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern. Nach Einverständnis der Nutzenden kann die Behörde beispielsweise ausgestellte Bescheide an das Postfach übermitteln.
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