Kommunale Altschulden: Historische Entlastung
Historische Entlastung für Nordrhein-Westfalens Kommunen
Mit dem Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen, das am 18. Juli 2025 in Kraft getreten ist, setzt das Land Nordrhein-Westfalen ein starkes Zeichen für die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden.
Am 23. Dezember 2025 werden die Bewilligungsbescheide zur anteiligen Entschuldung von 167 Kommunen versandt: Ziel ist es, Kommunen wirksam von ihren übermäßigen Liquiditätskrediten zu entlasten und neue finanzielle Handlungsspielräume zu schaffen.
Insgesamt übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die Hälfte der übermäßigen kommunalen Verbindlichkeiten in Höhe von rund 8,9 Milliarden Euro in die Landesschuld. Jede einzelne teilnehmende Kommune wird dabei mindestens von 41,1 Prozent ihrer übermäßigen Liquiditätskredite entlastet; besonders hoch verschuldete Kommunen profitieren darüber hinaus von einer vollständigen Übernahme weiterer Belastungen oberhalb von Pro-Kopf-Schulden in Höhe von 1.500 Euro durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Dieses Programm zählt zu den größten kommunalen Entlastungsmaßnahmen in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. In Verbindung mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz, weiteren Landeszuweisungen und dem NRW-Plan für gute Infrastruktur wird deutlich: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen steht verlässlich an der Seite ihrer kommunalen Familie – auch in finanziell herausfordernden Zeiten.
Wie geht es nun weiter?
Sobald die versandten Bewilligungsbescheide bestandskräftig sind, beginnt das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen in enger Abstimmung mit den teilnehmenden Kommunen mit der Übernahme der entsprechenden Kreditverträge. Das Gesetz sieht hierfür einen Umsetzungszeitraum bis zum 31. Dezember 2026 vor.
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