Kommunales

Gutachten zum Klimaansatz im Gemeindefinanzierungsgesetz

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Sommer 2023 das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo) unter der Leitung von Dr. Michael Thöne damit beauftragt, zu prüfen, ob und inwieweit ein Klimaansatz in der Gemeindefinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden kann. Nun liegt das Gutachten vor. 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat damit als erstes Bundesland in Deutschland untersuchen lassen, inwieweit eine Mittelzuweisung aus der jährlichen Gemeindefinanzierung an Gemeinden und Gemeindeverbände zukünftig an Bemühungen im Klimaschutz gekoppelt werden kann. Hierdurch könnten Anreize geschaffen werden, um die CO2-Reduktion und die weitere Umsetzung von kommunalen Maßnahmen zu belohnen. 

Des Weiteren wurde im Auftrag des Ministeriums gutachterlich untersucht, ob im Hinblick auf schwankende Steuereinnahmen der Kommunen eine mehrjährige Referenzperiode für die sogenannte Steuerkraftmesszahl gebildet werden kann, um Zuweisungen aus der jährlichen Gemeindefinanzierung für die Kommunen planbarer zu machen. 

Das FiFo stellte die Ergebnisse des Gutachtens in Form einer Kurzpräsentation im Ausschuss für Heimat und Kommunales des Landtages Nordrhein-Westfalen am 28. Juni 2024 vor. 

Wichtig:

Das Gutachten wird keine Auswirkungen auf die Gemeindefinanzierung 2025 haben. Das in Auftrag gegebene Gutachten dient als Diskussionsgrundlage und zur Meinungsbildung Interessierter.

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