Gemeindefinanzierung
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) im Jahr 2026 16,84 Milliarden Euro vom Land. Dies steht nach dem Ende des steuerlichen Verbundzeitraumes zum 30. September 2025 fest.
Damit steigen die Mittel im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,074 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 6,8 Prozent. Gegenüber den bisherigen Annahmen aus Sommer 2025 erhalten die Kommunen noch einmal 390 Millionen Euro mehr. Bereits in der vorläufigen Berechnung im Sommer 2025 ergab sich ein Zuwachs der Mittel von rund 684 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.
Das Landeskabinett hat am 8. Juli 2025 die Eckpunkte für ein Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 beschlossen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 26. Oktober 2025 die Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 veröffentlicht. Diese dient den Kommunen als Unterstützung bei der Aufstellung und Planung ihrer Haushalte ab 2026. Gegenüber dem Gesetzentwurf sind Abweichungen bei den Nivellierungshebesätzen zur Grundsteuer B für die zweite Hälfte der Referenzperiode zu beachten.
Die Steuerkraftermittlung wurde im Hinblick auf die Grundsteuerreform, die seit dem 1. Januar 2025 kassenwirksam in den Kommunalhaushalten ankommt, modifiziert. Die Änderungen im Gesetzentwurf GFG 2026 sind gemeinsam mit dem Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo) erarbeitet worden. Die zur Anwendung kommende Methode kann dem nachfolgenden Gutachten entnommen werden.
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