Wohnraumförderung für Bau- und Wohngruppenprojekte
- Privatpersonen
Das für Wohnungsbau zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat aktuell zur Unterstützung der positiven sozialen, gesellschaftlichen und wohnungspolitischen Effekte durch Baugruppen seine Förderangebote im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung deutlich ausgeweitet und wie folgt entwickelt:
- Moderationsförderung: Zuwendungen (Projektförderung) für die Moderation, Fachberatung und Entwicklung von Wohnprojekten
- Bauförderung: zinsgünstige Darlehen plus Tilgungsnachlässe im Rahmen der Wohnraumförderung für Neubau, Umbau und Modernisierung von Wohnungen
- Genossenschaftsförderung: Zusatzdarlehen plus Tilgungsnachlässe für jede geförderte WE für die planerischen und baulichen Mehrkosten eines neuen von Bewohnerinnen und Bewohnern verantworteten und getragenen genossenschaftlichen Wohnprojekts einer neuen Genossenschaft
- Landesbürgschaft: zusätzlich gewährt das Land Nordrhein-Westfalen bei einer Neugründung einer Bewohnergenossenschaft eine Ausfallbürgschaft für die Förderdarlehen.
Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm
Moderationsförderung:
Im Rahmen dieses Förderangebots sind z. B. die Kosten der Moderation der Gruppe, der Vermittlung zwischen Wohngruppe und Investor, Kosten für Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsberechnungen, baufachliche Gutachten, Rechtsberatung, Erarbeitung/Aushandlung von Kooperations¬verträgen usw. förderfähig. Das Projekt sollte sich durch besondere soziale Ansprüche (z. B. Integration älterer oder behinderter Menschen, Stadtteil¬arbeit im Quartier, Organisation von Kinderbetreuung etc.) und/oder innovative ökologische Lösungsansätze (z. B. Bauen mit Holz, wiederverwendbare Baustoffe, Energieeffizienz usw.) auszeichnen.
Voraussetzungen: Gruppe, Grundstück, Geld und geförderte Wohnungen (Integration von mindestens 30 Prozent Förderwohnungen)
Bauförderung (Mietwohnungen/Eigentumsförderung):
- Förderung des Neubaus von Miet- und Genossenschaftswohnungen
- Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen durch Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden
- Förderung von Gemeinschaftsräumen
- Förderung von Räumen zum Zwecke der Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur
- Modernisierung von Wohnraum (energetische und andere funktionsverbessernde Maßnahmen)
- Eigentumsförderung
Voraussetzungen: Mietpreis- und Belegungsbindung für Menschen in den Einkommensgrenzen der öffentlichen Wohnraumförderung
Genossenschaftsförderung:
Für neu gegründete von zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern verantwortete und getragene Genossenschaften kann darüber hinaus ein pauschales Zusatzdarlehen für jede geförderte Wohnung im Projekt für die erhöhten Planungs-, Organisations- und Baukosten gewährt werden, die diese Bau- und Organisationsform (genossenschaftliche Baugruppe) mit sich bringt.
Bürgschaft des Landes für neue bewohnergetragene Genossenschaften:
Für neu gegründete bewohnergetragene Genossenschaften werden die beantragten Förderdarlehen für den Neubau und den Umbau/die Modernisierung von Wohnungen sowie für die Genossenschaftsgründung durch eine Bürgschaft des Landes abgesichert.
Nähere Informationen zur Bauförderung und zur Genossenschaftsförderung erteilen nähere Informationen hierzu die Bewilligungsbehörden: Dies sind bei kreisfreien Städten die Städte selbst (Wohnungsämter) sowie für kreisangehörige Gemeinden die Kreisverwaltungen.
Das Antragsformular auf Zuwendung für die Moderationsförderung ist von der Wohnprojekt- oder Genossenschaftsinitiative/Baugruppe beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat für den experimentellen Wohnungsbau, 40190 Düsseldorf, formlos anzufordern und dort auch ausgefüllt einzureichen. Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag für die externe Beratungsleistung beizufügen.
Bei Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung,
Referat 406 „Experimenteller Wohnungsbau“
E-Mail:
kay.noell[at]mhkbd.nrw.de
barbara.blum[at]mhkbd.nrw.de
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