Wiederaufbauhilfe zur Beseitigung von Infrastrukturschäden in Folge des Sturmtiefs Emmelinde
Wiederaufbauhilfe zur Beseitigung von Infrastrukturschäden in Folge des Sturmtiefs Emmelinde
Wiederaufbau
Aufbauhilfen für die vom Sturmtief am 20. Mai 2022 betroffenen Städte Höxter, Lippstadt und Paderborn

Wiederaufbauhilfe zur Beseitigung von Infrastrukturschäden in Folge des Sturmtiefs Emmelinde

Gegenstand der Förderung sind neben der Instandsetzung der städtischen Infrastruktur – wie Wasserversorgung, Verwaltungsgebäude, Kultureinrichtungen, Straßen, Fuß- und Radwege – auch die Wiederherstellung von Schulen, Kitas, Spielplätzen und Parkanlagen in den betroffenen Städten.
  • Behörden

Durch das Sturmtief Emmelinde am 20. Mai 2022 wurden die Städte Höxter, Paderborn und Lippstadt massiv geschädigt. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat frühzeitig beschlossen, den Wiederaufbau insbesondere der betroffenen öffentlichen Infrastrukturen zu unterstützen. Hierfür stellt das Land Nordrhein-Westfalen bis zu 45,5 Millionen Euro bereit. Die Förderrichtlinie ist in Kraft getreten. Damit können die drei betroffenen Städte Anträge für die Förderung bei der Bezirksregierung Detmold stellen. 

Zur Bezirksregierung Detmold

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm

Die drei durch das Sturmtief Emmelinde vom 20. Mai 2022 betroffenen Städte Höxter, Lippstadt und Paderborn können Anträge für die Förderung stellen.

Beantragt werden können Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung sturmbedingter Schäden an öffentlicher Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau baulicher Anlagen, von Gebäuden, Gegenständen und anderer öffentlicher Infrastruktur in den betroffenen Kommunen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert anteilig die Ausgaben für den Wiederaufbau und die Beseitigung sturmbedingter Schäden an:

  • Städtebaulicher Infrastruktur wie innerörtlichen Straßen, Spielplätzen oder Parkflächen
  • Administrativer Infrastruktur wie Kreis- und Rathäusern
  • Sozialer Infrastruktur wie Schulen, Krankenhäusern oder Sportstätten
  • Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wie Museen, Bibliotheken oder Musikschulen sowie Kirchen
  • ...

Anträge können seit dem 30. September 2022 und bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.

Anträge der betroffenen Kommunen sind per E-Mail unter Verwendung des entsprechenden Antragsmusters beim Dezernat 34 der Bezirksregierung Detmold zu stellen. Die entsprechenden Muster werden vom Dezernat 34 der Bezirksregierung Detmold zur Verfügung gestellt.

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