Wohnen

Mieterstrommodelle im geförderten Wohnungsbau

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein landeseigenes Förderprogramm in Höhe von 10 Millionen Euro beschlossen, um den Mieterstrom in Nordrhein-Westfalen weiter auszubauen.
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Mit dem landeseigenen Förderprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro bringt die Landesregierung Klimaschutz und finanzielle Entlastung beim Wohnen unter ein Dach. Ziel des Programms ist es, die Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum zu unterstützen. Der Zuschuss kann für die technische Installation und vorbereitende Maßnahmen des Daches bis zu 2.500 Euro betragen. Modernisierungen werden mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des geförderten Gebäudes.
Auf Antrag kann ein „Zuschuss Mieterstrom NRW 2023“ für alle Neubauvorhaben und Modernisierungen gewährt werden, in der mindestens eine geförderte Wohneinheit realisiert wird oder wurde. Auch für Bauvorhaben, die eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen vor 2023 erhalten haben, kann ein Zuschuss beantragt werden.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die für Mietwohnungen eines Bau- und Modernisierungsvorhabens eine Förderzusage der öffentlichen Wohnraumförderung aus dem Förderjahren 2022 oder 2023 haben.

Mit dem Zuschuss soll eine Unterstützung zur baulichen Umsetzung von Mieterstrommodellen in öffentlich geförderten Bau- und Modernisierungsvorhaben gewährt werden, um eine Unterstützung zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise zu bieten und mittelbar zur einer finanziellen Entlastung von Haushalten im geförderten Wohnungsbau beizutragen. Der Zuschuss soll besondere Härten bei der Stromversorgung ausgleichen, die Stromkosten senken und stellt daher in Zeiten der Energiekrise eine wichtige Entlastung für Mieterinnen und Mieter dar.

Das Kabinett der Landesregierung hat am 13. Juni 2023 der Veröffentlichung der Richtlinie des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zugestimmt. Ab sofort kann daher bei allen Bewilligungsbehörden der öffentlichen Wohnraumförderung dieser Zuschuss beantragt werden. Der Antrag ist so fristgerecht zu stellen, dass der Baubeginn der bezuschussten Maßnahmen der Bewilligungsbehörde bis zum 01. Dezember 2023 angezeigt werden kann.

Die Bewilligung erfolgt durch die örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden, die auch die Förderzusagen für das Bau- oder Modernisierungsvorhaben erteilt haben, nach Prüfung der Fördervoraussetzungen. Die Auszahlung erfolgt über die NRW.BANK. Der Bewilligungsschlusstermin ist der 15. November 2023.

Zuständig sind die Bewilligungsbehörden, bei denen Sie die Förderzusage für das Bau- oder Modernisierungsvorhaben erhalten haben.

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