Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Bau
Erneuerung oder den Neubau von Sportstätten in Nordrhein-Westfalen

Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten

Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten hilft, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Erneuerung ihrer Infrastruktur zu bewahren und körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport in den Städten und Gemeinden zu fördern.
  • Behörden

Sport leistet mit seinen verbindenden Elementen einen wichtigen Beitrag, damit sich die Menschen wohlfühlen, gesund bleiben und miteinander in Kontakt kommen. Sportstätten sind ein wichtiger Baustein kommunaler Infrastruktur: Der Bundes-Koalitionsausschuss hatte am 3. Juni 2020 ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket im Zuge der Corona-Pandemie beschlossen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurden und werden Wohlstand und Beschäftigung gesichert und mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur gestärkt.

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm

Gemeinden und Gemeindeverbände

Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen, sowie Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel und den Spaß am Sport befördern.

Dazu gehören:

  • Moderne niederschwellige Sportangebote für Kinder und Jugendliche (Pumptracks, Bikeparks, Skateranlagen, Multifunktionsspielflächen, Fitness-Outdoor-Parcours, Basketballfelder)
  • Einrichtungen und Anlagen, die unterschiedliche Breitensportangebote für weite Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Dazu gehören Mehrgenerationen-Multifunktionssportstätten sowie Anlagen, die von mehreren Vereins- und Sportangeboten gemeinsam genutzt werden können, wie die Umwandlung einer Fläche zu einem Beachvolleyballfeld bei gleichzeitiger Modernisierung der Weitsprunganlage und Laufbahn.
  • Attraktivierung, Modernisierung und Ausbau bestehender und aufgrund baulicher Mängel bisweilen geschlossener Sporteinrichtungen (u. a. auch die Aufwertung bestehender Frei- und Hallenbäder)

Anträge können für das Programmjahr 2023 gestellt werden; die Antragsfrist zur Vorlage bei den Bewilligungsbehörden wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Nach Veröffentlichung des Programms, das dann auf der Website des Ministeriums zur Verfügung steht

Bei der für die Kommune zuständigen Bezirksregierung, jeweils das Dezernat 35.

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