Heimat-Scheck
- Vereine
Mit dem Heimat-Scheck fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen (Ziffer 2 der Richtlinie). Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellen Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.
Vom Grunde her wären beispielsweise folgende Projekte förderfähig:
- Vermittlung von Heimatgeschichte an Kinder- und Jugendliche durch Heimatvereine in Kooperation mit Schulen im Rahmen einer Heimat-AG;
- Erlebbarmachen von Heimatgeschichte über digitale Medien;
- Aufbau eines neuen Geschichtslehrpfades bzw. eines Denkmalpfades;
- Neubeschilderung von Heimatpfaden und alten Bauernschaften;
- Erstellung von Stadtführern für Kinder, Jugendliche und Erwachsene;
- Produktion von (zielgruppenspezifischem) Erklärvideo zu identitätsstiftendem Gebäude;
- Entwicklung von interaktiven Stadtteil- oder Dorf-Apps zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft und zur Einbindung nicht nur von Neubürgerinnen und Neubürgern;
- Heimaterfahrungen durch Naturerfahrung;
- Organisation einer Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema mit Heimatbezug
- …
Die vorangegangene Aufzählung ist beispielhaft. Es können auch andere Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet sind, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern – ohne dabei auszugrenzen. Nicht förderfähig sind beispielsweise vereinsübliche Ausstattung bei Sport-, Schützen-, Musik- oder Karnevalsvereinen, Vereinsfeiern und -fahrten, die reine Sanierung von Sportanlagen oder Vereinsheimen sowie die Anschaffung von Möbeln, Kleidung, Orden, Pokalen, Instrumenten oder Sportgeräten.
Bitte verwenden Sie zur Antragstellung den Online-Antrag zum Förderprogramm.
Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm
Vereine, Initiativen, Organisationen
Projektzuschuss von 2.000 Euro
Laufend. Anträge, die über das Online-Antragsverfahren Heimat.WEB gestellt werden, werden für das lfd. Jahr nur bis 31. Oktober angenommen. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, werden im nächsten Jahr berücksichtigt.
Laufend
Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Einen Link zum Online-Antrag finden Sie unten auf dieser Seite.
Eine Übersicht über die örtlich-zuständigen Bezirksregierungen und jeweilige Ansprechpersonen finden Sie unten auf dieser Seite.
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