Finanzielle Hilfen für Pellets, Heizöl und Flüssiggas
- Privatpersonen
Mit der Antragstellung können Verbraucherinnen und Verbraucher die sogenannte Härtefallhilfe für nichtleitungsgebundene Energieträger erhalten.
Die Antragstellung erfolgt online. Für eine Antragstellung wird die bund.ID oder eine ELSTER-ID benötigt. Weitere Informationen zu den Hilfen sowie den Online Antrag finden Sie auf der Seite www.heizkostenhilfe.nrw.
Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm
Die Härtefallhilfen für Heizkosten richten sich an Privathaushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Darunter fallen Heizöl, Scheitholz, Flüssiggas, Kohle / Koks, Holzpellets, Holzhack-schnitzel oder Holzbriketts.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie selbst die Heizung (“Feuerstätte”) betreiben oder den Energieträger einkaufen, Sie also zum Beispiel Eigenheimbesitzer sind oder in einem Haushalt leben, in dem mit einem Kohleofen in der Wohnung geheizt wird und Sie die Kohle selbst beschaffen. Zudem müssen die Kosten für Ihren Energieträger im Entlastungszeitraum vom 01.01. - 01.12.2022 mindestens doppelt so hoch gewesen sein wie die vom Bund festgelegten Referenzpreise aus 2021. Wohnen Sie zur Miete und werden über eine Zentralheizung versorgt, müssen Sie keinen Antrag stellen. Das macht Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter.
Die Härtefallhilfen für private Haushalte sehen vor, dass für nicht leitungsgebundene Energieträger eine Erstattung erfolgen kann: Dies umfasst Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat für die Beantragung der Härtefallhilfen eine Informationsseite mit einer digitalen Antragsstrecke aufgebaut. Hier können Sie Ihren Antrag einreichen und zudem vorab ausrechnen lassen, ob Sie für eine Härtefallhilfe in Betracht kommen.
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