Wohnen

Ergänzungszuschuss Wohnbau NRW 2023

Aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation werden 100 Millionen Euro zur Absicherung von Wohnungsbauvorhaben im Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
  • Privatpersonen
  • Unternehmen und Verbände
  • Freie Berufe und Selbstständige
  • Behörden

Die Landesregierung hat eine Zusatzförderung auf den Weg gebracht aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation. Ziel des landeseigenen 100-Millionen-Euro Programms ist es, die gestiegenen Baukosten mit einem Zuschuss für Hausbauer und Investoren auszugleichen. Damit unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung gezielt Bauwillige bei Umsetzung ihrer Bauvorhaben, die sie bisher aufgrund der gestiegenen Kosten in den letzten Monaten zurückgestellt haben. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen krisenbedingten Mehrkosten. Ein besonderer Punkt des Programms, um gestiegene Kosten abzufedern: Der Zuschuss wird auch für nachgewiesene krisenbedingte Mehrkosten im freifinanzierten Teil des Bauvorhabens gewährt.

 

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm

 

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die für ein Neubau- oder ein Modernisierungsvorhaben eine Förderzusage der öffentlichen Wohnraumförderung aus den Förderjahren 2022 oder 2023 haben.

Zur Vermeidung von Baustellenstilllegungen, zur Unterstützung der Fertigstellung und der zeitnahen Umsetzung von begonnen oder zurückgestellten geförderten Bau- und Modernisierungsvorhaben kann zur Bewältigung der weltpolitischen Lage seit Februar 2022, den damit verbundenen Lieferengpässen und massiven Preissteigerungen in der Baubranche ein sogenannter Ergänzungszuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Mehrkosten beantragt werden.  

Das Kabinett der Landesregierung hat am 09. Mai 2023 der Veröffentlichung der Richtlinie Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung über die Gewährung des Ergänzungszuschusses zugestimmt. Ab sofort kann daher bei allen Bewilligungsbehörden der öffentlichen Wohnraumförderung dieser Zuschuss beantragt werden. Der Antrag ist so fristgerecht zu stellen, dass der Baubeginn der bezuschussten Maßnahme der Bewilligungsbehörde bis zum 01. Dezember 2023 angezeigt werden kann.

Die Bewilligung erfolgt durch die örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden, die auch die Förderzusagen für das Neubau- und Modernisierungsvorhaben erteilt haben, nach Prüfung der nachgewiesenen Mehrkosten.

Zuständig sind die Bewilligungsbehörden, bei denen Sie die Förderzusage für das Neubau- oder Modernisierungsvorhaben erhalten haben.

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