Digitalisierung der Bauwirtschaft und innovatives Bauen
Digitalisierung der Bauwirtschaft und innovatives Bauen
Bau
Innovative Technologien – digitale Bauverfahren – Nordrhein-Westfalen gestaltet

Digitalisierung der Bauwirtschaft und innovatives Bauen

„Innovative Technologien – digitale Bauverfahren – Nordrhein-Westfalen gestaltet“ – mit dieser Zielsetzung ist im Jahr 2020 erstmalig das Förderprogramm „Digitalisierung der Bauwirtschaft und innovatives Bauen“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen aufgelegt worden.
  • Privatpersonen
  • Freie Berufe und Selbstständige
  • Vereine
  • Unternehmen und Verbände
  • Behörden
Bewerbungsfrist abgelaufen

Von kürzeren Planungs- und Bauzeiten bis hin zur schnelleren Realisierung: Die Digitalisierung birgt für Bauprojekte ein hohes Potenzial. Auch im Gebäudebestand hilft digitales Bauen dabei, Prozesse zu optimieren, transparenter zu gestalten und damit letztlich Kosten zu senken. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will die Digitalisierung zielgerichtet vorantreiben und verantwortlich mitgestalten. Dazu fördert die Landesregierung – nach Maßgabe der Fördergrundsätze des Förderprogramms auf der Grundlage der Regelungen der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der jeweiligen Verwaltungsvorschriften (VV/VVG) – die Entwicklung und Nutzung innovativer Bautechnologien und -verfahren unter anderem von Forschungsinstitutionen und den am Bau beteiligten Akteuren wie Bauwirtschaft, Kommunen, Projektentwicklern und Bauträgern. 

Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm

Zuwendungsempfänger können insbesondere Gemeinden und Gemeindeverbände, private und gemeinnützige Organisationen und die am Bau beteiligten Akteure in Nordrhein-Westfalen sein.

Eine Förderung erfolgt als Projektförderung und wird zweckgebunden als Zuschuss oder Zuweisung in Form der Anteilfinanzierung nach Maßgabe der §§ 23, 44 LHO gewährt. Die Förderung pro Förderprojekt für nicht rückzahlbare Zuschüsse oder Zuweisungen soll 400.000 Euro nicht übersteigen.

Die Frist zur Einreichung der Projektskizzen endete am 28. Februar 2022.

Die Bewilligung erfolgt nach Ablauf der Antragsfrist.

Die Antragsunterlagen zum Programm finden Sie unten auf dieser Seite. Diese sind als E-Mail mit PDF-Anhang zu richten an:

E-Mail: InnovativesBauen[at]mhkbg.nrw.de
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen 

Projektgruppe Innovatives Bauen

Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf

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