Die Eigentumsförderung richtet sich an Haushalte wie zum Beispiel alleinstehende Personen, Paare oder Familien mit Kindern mit geringem Haushaltseinkommen.
Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
Die öffentliche Wohnraumförderung bietet Möglichkeiten, die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und alle Voraussetzungen für ein möglichst eigenständiges Leben und soziale Teilhabe zu schaffen.
Mit der Modernisierungsförderung besteht ein einfaches und attraktives Förderangebot der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Umfang von mindestens 210 Millionen Euro jährlich, um die Sanierung von Mietwohnungen genauso wie von Eigentumswohnungen und Eigenheimen zu unterstützen.
Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land Nordrhein-Westfalen
In 67 Kommunen (Kommunen der Mietenstufen M4 und M4+) wird die Möglichkeit eröffnet, Mietpreis- und Belegungsbindungen an bestehenden Wohnungen zu attraktiveren Konditionen zu erwerben.
Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende
Die Förderung von Wohnungen und Wohnplätzen für Auszubildende und Studierende trägt dazu bei, den Hochschul- und Ausbildungsstandort Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stärken und angespannte Wohnungsmärkte zu entlasten.
Förderung von Schutzhäusern für Opfer von häuslicher Gewalt
Zur Verstärkung und zum Ausbau von Schutzangeboten für Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, fördert die Landesregierung Baumaßnahmen für Schutzhäuser – im Neubau und im Bestand.
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