Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
Bau, Wiederaufbau, Wohnen

Wiederaufbauhilfe nach dem Hochwasser- und Starkregenereignis 2021

Hilfen für den Wiederaufbau von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft

Der Wiederaufbaufonds Nordrhein-Westfalen wurde mit einem Finanzvolumen in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro ausgestattet, um den Wiederaufbau von privater und öffentlicher Infrastruktur zu unterstützen:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen und Verbände
  • Freie Berufe und Selbstständige

Der Wiederaufbaufonds Nordrhein-Westfalen wurde mit einem Finanzvolumen in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro ausgestattet, um den Wiederaufbau von privater und öffentlicher Infrastruktur zu unterstützen:

Zusätzlich haben die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, weitere Unterstützungsprogramme für die Geschädigten auf den Weg gebracht:

Persönliche Unterstützung für Betroffene

Viele von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 Betroffene haben noch keinen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt. Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Antragsfrist hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Landesinitiative auf den Weg gebracht, damit Betroffene bei allen Fragen noch intensiver unterstützt werden können. Zwei Millionen Euro stellt die Landesregierung insgesamt hierfür bereit.

Im Rahmen der Landesinitiative hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit den am stärksten betroffenen Kreisen und Kommunen den Abschluss von Kooperationsverträgen mit einem Gesamtvolumen von rund 1.050.000 Euro vereinbart. Diese Kreise und Kommunen sind der Rhein-Sieg-Kreis, der Rhein-Erft-Kreis, der Kreis Euskirchen, die Städteregion Aachen, die Stadt Hagen sowie die Stadt Solingen. Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung verpflichten sich die Kreise und Städte den Menschen, die von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 materiell geschädigt worden sind, Unterstützung zukommen zu lassen.

Dazu zählt unter anderem im Rahmen der Wiederaufbauhilfen

  • Hilfe bei Neuanträgen
  • Hilfe beim Mittelabruf aus bestehenden Bescheiden
  • Hilfe bei der Verwendungsnachweisführung

und darüber hinaus Vermittlungsleistungen für erforderliche Spenden und/oder Vermittlungsleistungen von weiteren Hilfsangeboten.

Die Betroffenen sollen gezielt angesprochen und bei Bedarf zu Hause aufgesucht werden, um die benötigte Unterstützung zu erhalten. Die Kreise und Städte sind frei in der Entscheidung, welche Maßnahmen vor Ort durchgeführt werden und können die Mittel auch an die Akteure Vorort weiterleiten.

Ein Land baut wieder auf

Zigtausend Menschen, Unternehmen sowie Städte und Gemeinden selbst waren massiv von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffen und leiden zum Teil immer noch unter den Folgen.

In der Not steht die Bundesrepublik Deutschland zusammen: Alle Länder beteiligten sich am Aufbaufonds 2021, sodass Geschädigten bis heute finanzielle Unterstützung gewährt werden kann. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung haben damit insgesamt Aufbauhilfen von rund 12,3 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Durch den Zusammenhalt und die Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung sind ein Jahr nach der Katastrophe bereits wichtige Meilensteine beim Wiederaufbau erreicht worden.

Hinweise zum hochwasserschützenden Bauen

Im Rahmen des Wiederaufbaus können auch Hochwasserschutzmaßnahmen notwendig sein. Ziel ist ein hochwassersicherer Wiederaufbau, damit Schäden bei einem erneuten Hochwasser reduziert oder vermieden werden können. Daher kann eine Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude im Rahmen der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ in Betracht kommen. Das gilt im Rahmen des Wiederaufbaus natürlich nur für Gebäude, die aufgrund der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 auch geschädigt wurden. 

Unter Vorlage einer gutachterlichen Bestätigung können abhängig vom jeweiligen Schaden im Keller oder Erdgeschoss beispielsweise folgende Maßnahmen förderfähig sein:

  • Einbau wasserdichter und druckfester Kellerfenster
  • Absicherung der Kellerschächte mit Abdichtungen, festen Erhöhungen oder mobilen Flutschotts
  • Errichtung von Flutschotts für Fenster und/oder Türen

Zwingende Voraussetzung für eine Förderung ist dabei die Vorlage eines Gutachtens, welches dokumentiert, dass diese Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude notwendig sind, um Schäden bei einem künftigen Hochwasser zu vermeiden oder zu verringern. Nicht förderfähig sind Maßnahmen im Garten, wie z. B. die Umfriedung des Grundstücks mit Mauern, Spundwänden oder Schotts.

Auf Antrag prüft die Bewilligungsbehörde in Ihrem Einzelfall, ob eine Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen möglich ist. Auch bei bereits erteilten Bewilligungen kann auf Antrag geprüft werden, ob eine Erhöhung der Fördersumme möglich ist.

Einen Überblick über technische und bauliche Voraussetzungen sowie zum Risikomanagement finden Sie auf den Seiten des Hochwasser Kompetenz Centrum e. V.

Zum Hochwasser Kompetenz Centrum e. V.

Aufbauhilfe beantragen

Die Fördervoraussetzungen, mögliche Leistungsempfänger und alle weiteren Informationen finden Sie auf der Förderseite.

Alle Infos zur Förderung
 

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages. Anträge zum privaten Wiederaufbau und für den Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden.

Die Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Eine Veröffentlichung wird zeitnah erfolgen.

Informationen zu den ebenfalls geänderten Antragsfristen für die Aufbauhilfen für Unternehmen und für die Land- und Forstwirtschaft sowie ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur finden Sie bei den zuständigen Ministerien bzw. der NRW.BANK.

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