Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende
- Unternehmen und Verbände
Das Ministerium fördert deshalb im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung die Neuschaffung und Modernisierung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende mit stark zinsverbilligten Darlehen und hohen Tilgungsnachlässen. Dafür stehen jährlich 150 Millionen Euro zur Verfügung.
Um qualitätsvollen Wohnraum, nachhaltige Bauweisen sowie innovative und experimentelle Ansätze zu fördern, können attraktive Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkosten, für Klimaanpassungsmaßnahmen und besondere energetische Standards sowie für nachhaltige Bauweisen und für die Durchführung von Planungswettbewerben gewährt werden.
Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm
Die Förderung richtet sich an Ausbildungsbetriebe, Studierendenwerke, wohnungswirtschaftliche Unternehmen sowie private Investorinnen und Investoren.
Mit den Förderangeboten sollen durch Neubau, Nutzungsänderung und Modernisierung von Wohnraum eine Verbesserung des Wohnangebots für Auszubildende und Studierende erzielt und neue Impulse für nachhaltige Stadtquartiere gesetzt werden. Gefördert werden Wohnungen sowie Wohnplätze und Wohngemeinschaften für Auszubildende und Studierende in Nordrhein-Westfalen.
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