Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende
- Unternehmen und Verbände
Das Ministerium fördert im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung die Neuschaffung und Modernisierung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende an Bedarfsschwerpunkten. Dafür stehen in den Förderjahren 2025, 2026 und 2027 jährlich 180 Millionen Euro zur Verfügung.
Um besondere Qualitäten, nachhaltige Bauweisen sowie innovative und experimentelle Ansätze zu fördern, können attraktive Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkosten, für Klimaanpassungsmaßnahmen, für mehr Energieeffizienz und nachhaltige Bauweisen sowie für die Durchführung von Planungswettbewerben gewährt werden.
Wichtige Fragen und Antworten
zum Förderprogramm
Die Förderung richtet sich an Ausbildungsbetriebe, Studierendenwerke, wohnungswirtschaftliche Unternehmen sowie private Investorinnen und Investoren.
Mit den Förderangeboten sollen durch Neubau, Nutzungsänderung und Modernisierung von Wohnraum eine Verbesserung des Wohnangebots für Auszubildende und Studierende erzielt und neue Impulse für nachhaltige Stadtquartiere gesetzt werden. Gefördert werden Wohnungen sowie Wohnplätze und Wohngemeinschaften für Auszubildende und Studierende in Nordrhein-Westfalen.
Die Antragstellung, Förderberatung und Bewilligung von Darlehen und Zuschüssen erfolgt durch die zuständigen Bewilligungsbehörden für die öffentliche Wohnraumförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
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