
Dorferneuerung
Seit 2017 erleben Orte und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nahezu einen Boom: Dorfgemeinschaftshäuser, Plätze, der Ausbau der Nah- und Grundversorgung, die Verbesserung von Straßenverhältnissen, Maßnahmen zur Erhaltung der ortsbild-prägender Gebäude und und und.
Möglich gemacht hat es die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der Neuaufstellung der „Dorferneuerung 2022“: Neben einfacheren Zugängen zu dem nordrhein-westfälischem Landesprogramm wurden seit 2018 rund 82,1 Millionen Euro an Finanzmitteln zur Verfügung gestellt. In 2022 können erneut Fördermittel in Höhe von 41,2 Millionen Euro, davon 20,1 Millionen Euro für Feuerwehrgerätehäuser, für Vorhaben zugewiesen werden. Der weitaus überwiegende Anteil dieser Finanzmittel stammt aus dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen. Für Projekte in einem Förderumfang von rund 5,8 Millionen Euro wird eine Förderung in Aussicht gestellt: Dies schafft für die Gemeinden zeitliche Flexibilität auf der einen Seite und Planbarkeit auf der anderen Seite.
Damit investiert die nordrhein-westfälische Landesregierung in die Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer, Orte und Ortsteile – für jung wie für alt. Für Vereine und Kommunen. Für den Zusammenhalt und die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen. Für ein Mehr an Barrierefreiheit und für ein Mehr an Energieeffizienz.
Sonderaufruf "Feuerwehrhäuser in Dörfern"
Auch im Förderjahr 2022 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung den, erstmals im Jahr 2021 aufgelegten, Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern“ im Rahmen der Dorferneuerung aufrechterhalten. Technische Veränderungen und Neuerungen erfordern gerade in Dörfern bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oftmals strukturelle und organisatorische Infrastrukturmaßnahmen im Bereich des Feuerschutzwesens; dies betrifft insbesondere den Neubau bzw. die Erhaltung von Feuerwehrhäusern. Mit dem Sonderaufruf setzt die Landesregierung ein weiteres starkes Signal, denn: Ein starkes Nordrhein-Westfalen gibt es nur mit zukunftsfähigen Dörfern.
Hinweise für Antragssteller
Die jährlichen Fördergrundsätze der Dorferneuerung einschließlich des Sonderaufrufs "Feuerwehrhäuser in Dörfern" als auch das Antragsformular zum Sonderaufruf finden Sie unter "Downloads". Förderanträge im Rahmen der Dorferneuerung einschließlich des Sonderaufrufs "Feuerwehrhäuser in Dörfern" sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung erhältlich (siehe Links zu den Internetseiten unten). Alle Anträge sind dort bis zum 30. September eines Jahres einzureichen.
Interessentinnen und Interessenten sollten sich vor einer Antragstellung stets zunächst an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der für sie zuständigen Bezirksregierung wenden, um die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens zu klären, Hinweise zur Antragsstellung zu erhalten und ggf. Ortstermine zu vereinbaren. Auch bei Fragen zu den Fördergrundsätzen sowie zum allgemeinen Antragsverfahren im Bereich der Dorferneuerung erhält man hier Auskunft:
Downloads Fördergrundsätze, geförderte Projekte, weitere Informationen
- Veröffentlichung des Dorferneuerungsprogramms für das Jahr 2021
- Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Dorferneuerungsprogramms 2021: Menschen machen Dorf – 28,5 Millionen Euro für 344 Projekte in 145 Gemeinden mit Orten bis zu 10.000 Einwohnern
- Fördergrundsätze Dorferneuerung 2021 (PDF, 1,45 MB)
- Pressemitteilung: „Dorferneuerung 2021“ mit Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ startet
- Feuerwehrhäuser Antragsformular (PDF, 1,37 MB)
- Veröffentlichung des Programms Feuerwehrhäuser in Dörfern für das Jahr 2021 (PDF, 1,09 MB)
- Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Programms Feuerwehrhäuser in Dörfern für das Jahr 2021
- Veröffentlichung des Dorferneuerungsprogramms für das Jahr 2020 (1,55 MB)
- Pressemitteilung: Dorferneuerungsprogramm startet - 24,8 Millionen Euro für 270 Ideen in 133 Kommunen
- Fördergrundsätze Dorferneuerung 2020 (PDF, 1,27 MB)
- Pressemitteilung; „Dorferneuerung 2020“ – Fördersätze für finanzschwache Städte und Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner werden angehoben
Vorschriften für die Publizität
Um die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung der Förderung im Rahmen der Dorferneuerung in der breiten Öffentlichkeit sichtbar zu machen, sind die geförderten Bauvorhaben/Projekte sowie öffentlichkeitswirksame Materialien mit einschlägigen Förderhinweisen zu versehen.
Dafür wurden Anwendungshinweise (sog. Publizitätsvorschriften) und Mustervorlagen entwickelt. Sie stehen einschließlich der Bild-/Wortmarken der Fördermittelgeber hier/unten zum Download zur Verfügung:
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