©Hans Blossey
Landesliegenschaften aktivieren
Das Land Nordrhein-Westfalen ist Eigentümerin einer Vielzahl von Flächen: Ein Teil dieses Grundvermögens wird zur Erledigung von Aufgaben des Landes Nordrhein-Westfalen nicht bzw. nicht mehr benötigt.
Es handelt sich unter anderem um Sonderliegenschaften verschiedener Landesressorts, fiskalische Erbschaften und Flächen des Grundstücksfonds Nordrhein-Westfalen. Daneben gibt es eine Vielzahl von nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen der Landesbetriebe.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat daher in der 17. Legislaturperiode damit begonnen, ein zentrales Liegenschaftsmanagement aufzubauen; der Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
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